Das Erste Gesetz zur Änderung der Bundesnotarordnung (BNotO) vom 07.08.1981 erlegte den Notarkammern den Unterhalt einer Vertrauensschadenversicherung als Pflichtaufgabe auf. Daher vereinbarten alle Notarkammern der Bundesrepublik Deutschland zum 01.09.1981 die Errichtung und Unterhaltung eines Vertrauensschadenfonds, um die Vertrauensschadenversicherung der Notarkammern zu ergänzen. Damit brachten zum ersten Mal die Angehörigen eines Berufsstands solidarisch Mittel auf, um Schäden durch ein vorsätzliches Handeln eines Berufsangehörigen abzudecken.
Das Fondsvermögen betrug zunächst DM 7 Mio. Der Fonds leistete bei Vertrauensschäden in Härtefällen Hilfe an Privatpersonen, wenn die Deckung aus der Vertrauensschadenversicherung der Notarkammer ausgeschöpft war.